Mit Sicherheit für alle Hundebesitzer ein interessantes Thema...
Wir möchten mit diesem Artikel etwas zur Aufklärung zu diesem Thema beitragen...
Wann kann ein Hundehalter haftbar gemacht werden?
Für wen ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sinnvoll?
Was kostet das?
Aufschlussreich ist die Definition die wir bei Wikipedia gefunden haben:
Zitat:
"Als Tierhalterhaftung wird eine Spezialform der Gefährdungshaftung bezeichnet, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die das Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters. Die Haltereigenschaft definiert sich – unabhängig vom Eigentum – nach der Sachherrschaft über das Tier und einem eigenen Interesse an der Verwendung oder der Gesellschaft des Tieres.
Diese Gefährdungshaftung ist bedingt durch die spezifische Tiergefahr, die sich verwirklicht, wenn das Tier unberechenbar reagiert.
Eine Ausnahme besteht nur hinsichtlich von Nutztieren, die dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt sind und bei denen der Halter die Beaufsichtigung mit der die erforderlichen Sorgfalt durchgeführt hat.
Gegen die finanziellen Folgen kann eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden."